Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungen können eingereicht werden von:
- Kirchlichen Körperschaften der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers: Kirchengemeinden und Kirchenkreisen.
Bei unselbständigen Einrichtungen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise (unselbständige Stiftungen, Förderkreise und andere Einrichtungen) erfolgt die Antragsstellung über den Träger. - Juristischen Personen: selbständigen Stiftungen und Fördervereinen innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers.
Bewerbungsfähig sind Spenden- und Stiftungsprojekte, die nach dem 1. Juli 2018 begonnen haben bzw. durchgeführt worden sind und fristgerecht vorgelegt werden. Das können beispielsweise Projekte sein,
- die sich durch strategische Planung und Nachhaltigkeit auszeichnen.
- die viele Menschen erreichen oder zum Mitmachen bewegen konnten.
- die in geplanter Zeit einen hohen finanziellen bzw. messbaren Ertrag gebracht haben.
- bei denen es gelungen ist, verschiedene gemeindliche Arbeitsbereiche zu verbinden.
- durch eine besonders kreative Ideen Unterstützer gefunden haben.
- denen originelle Konzepte zur Spendergewinnung und -bindung zugrunde liegen.